16.05.2022 - Wichtiger Hinweis zur Teilnahme am Vogelschießen, zu dem alle 16 – 23-Jährigen herzlich eingeladen sind:
Alle Minderjährigen benötigen eine Schießgenehmigung der Eltern. Diese Einverständniserklärung gemäß § 27 Waffengesetz ist vor Schießantritt bei der Schießaufsicht abzugeben.
05.03.2023 - Erdbebenhilfe
27.02.2023 - Mitgliederversammlung 2023
24.02.2023 - Tagesordnung Mitgliederversammlung 2023
13.02.2023 - Breylske Schützenblatt 2023
02.02.2023 - Breylske Schützenblatt 2023
30.12.2022 - Aktuelles von der Schützenhütte
02.11.2022 - Patronatsfest 2022
01.11.2022 - Aktuelles aus der Bruderschaft