16.05.2022 - Wichtiger Hinweis zur Teilnahme am Vogelschießen, zu dem alle 16 – 23-Jährigen herzlich eingeladen sind:
Alle Minderjährigen benötigen eine Schießgenehmigung der Eltern. Diese Einverständniserklärung gemäß § 27 Waffengesetz ist vor Schießantritt bei der Schießaufsicht abzugeben.
22.06.2022 - Mitgliedskarten 2022
14.06.2022 - Grußworte des Königspaares zum Schützenfest 2022
14.06.2022 - Grußworte des Majors zum Schützenfest 2022
10.06.2022 - Jubilare zum Schützenfest 2022
15.04.2022 - Ostergruß 2022
05.04.2022 - Ritterschlag für Uwe Ries und Albert Tilly