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Schießberechtigung für Minderjährige

03.05.2024 - Wichtiger Hinweis zur Teilnahme am Vogelschießen beim Jungschützenfest, zu dem alle 16 – 23-Jährigen herzlich eingeladen sind:
Alle Minderjährigen benötigen eine Schießgenehmigung der Eltern. Diese Einverständniserklärung gemäß § 27 Waffengesetz ist vor Schießantritt bei der Schießaufsicht abzugeben.

Einverständniserklärung




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